Die Kläger*innen

 

Wir sind die jüdisch-palästinensisch-deutschen Aktivist*innen Judith Bernstein, Amir Ali und Christoph Glanz. Wir sind die Bundestag 3 für Palästina (BT3P). Gemeinsam setzen wir uns für Menschenrechte in Palästina ein.

Was uns Kläger*innen als politisch denkende und handelnde Menschen vereint, ist unsere bedingungslose Verpflichtung gegenüber den Menschenrechten. Wir wenden uns ausnahmslos gegen alle Formen von Rassismus (inklusive Antisemitismus und Islamophobie), Diskriminierung und Unterdrückung. Wir laden alle Menschen ein, die sich den Menschenrechten verpflichtet fühlen, uns die BT3P zu untersützen und die Meinungsfreiheit für Menschenrechtsarbeit zu verteidigen.

Beauftragt mit der Klage wurde der Berliner Rechtsanwalt Ahmed Abed. Rechtsanwalt Abed hat bereits erfolgreich gegen die Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit der BDS-Kampagne geklagt (Niedersächsisches OVG, 10 ME 48/19, VG Köln, 14 L 1765/19) und setzt sich seit Jahren national und international für Menschenrechte ein.

 
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Judith Bernstein

ist deutsche Jüdin, in Jerusalem geboren, und Trägerin des Preises “Aufrechter Gang” 2017 der Humanistischen Union Bayern. Gemeinsam mit ihrem Ehemann Dr. Reiner Bernstein erhielt sie den Preis für die Verlegung von Stolpersteinen in München und für ihren Einsatz für den Frieden zwischen Israelis und Palästinenser*innen. Sie ist Sprecherin der Münchner “Jüdisch-Palästinensischen Dialoggruppe”.

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Amir Ali

ist deutsch-palästinensischer Herkunft. Seine palästinensische Familie wurde 1948 vollständig aus der Nähe von Haifa vertrieben und lebt heute als Flüchtlinge in Jordanien. Er engagiert sich in der Initiative “Palästina Spricht”.

 
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Christoph Glanz

ist seit seiner Jugend antifaschistisch und antirassistisch aktiv. Er hat zwei Jahre in Israel/Palästina gelebt und gearbeitet und ist seit einigen Jahren ehrenamtlich für die palästinensische BDS-Kampagne aktiv (BDS-Initiative Oldenburg).

 
 

Wir sprechen mit unserer Klage gegen den Deutschen Bundestag alle Palästinenser*innen und alle anderen Menschen in Deutschland an, deren Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt worden ist, da sie sich nicht in der deutschen Öffentlichkeit zu Palästina und den Verbrechen des israelischen Staats uneingeschränkt äußern dürfen.