Stadt München verbietet Veranstaltung der BDS-nahen BT3P Initiative trotz Entscheidung des Bayerischen VGH

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Die palästinensisch-jüdisch-deutsche Initiative Bundestag 3 für Palästina (BT3P) von Amir Ali, Judith Bernstein und Christoph Glanz hat vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München (Az. M 7 E 21.2021) einen Eilantrag eingereicht, um eine politische Informationsveranstaltung mit dem Titel „Apartheid durch den Staat Israel - Das Wegschauen der deutschen Politik“ durchzusetzen. Anlass und Rahmen sind einerseits der von den Vereinten Nationen ausgerufene Internationale Tag gegen Rassismus sowie die global stattfindende Aktionswoche Israeli Apartheid Week der BDS Bewegung. Die Veranstaltung ist für Samstag den 20.03.2021 um 15:30 -17:30 Uhr im Münchner Gasteig geplant. (Registrierung und Details zu der Veranstaltung unter: https://www.bt3p.org/de/bt3p-news/mucevent).

Ende Januar teilte der Gasteig mit, dass „wir ihre Veranstaltung aufgrund des politischen Themas ablehnen“, obwohl dort regelmäßig politische Veranstaltungen zum Nahen Osten (u.a. zu Palästina und Israel) stattfinden.

In einem ähnlichen Fall hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 17.11.2020 in der Sache „Ried gegen die Stadt München“ (Az. 4 B 19.1358) entschieden, dass die Stadt München Veranstaltungen zum Thema Palästina und Israel sowie von BDS-Unterstützer*innen in städtischen Räumen zulassen muss. Die Stadt verletzt andernfalls die Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit nach Art. 5 und 8 Grundgesetz. Die Stadt München basiert ihren Ausschluss von öffentlichen Räumen auf den Stadtratsbeschluss vom 13.12.2017, der allen Bewerbern, die sich in einer geplanten Veranstaltung “mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne befassen, diese unterstützen, diese verfolgen oder für diese werben" zwingend von der Raumvergabe in städtischen Einrichtungen ausgeschlossen sein.

Die BT3P unterstützen die BDS-Kampagne und klagen vor dem Berliner Verwaltungsgericht (Az. VG 2 K 79/20) gegen den Deutschen Bundestag. Der Grund: das Parlament hatte im Mai 2019 eine Anti-BDS-Resolution verabschiedet, die die Meinungs- und Versammlungsfreiheit für Menschenrechtsarbeit zu Palästina grundlegend verletzt.

Die BT3P haben im Dezember 2020 unter ähnlichen Vorzeichen eine Klage gegen die Stadt Frankfurt am Main (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Az. 8 B 3012/20) gewonnen und konnten die Veranstaltung in einem dortigen städtischen Raum durchführen. Ein ähnliches Urteil wird in den kommenden Tagen auch von dem Bayerischen Verwaltungsgericht für die Veranstaltung in München am 20.03.2021 erwartet.

Die BT3P kommentieren die Entwicklungen folgendermaßen:

Amir Ali: „Als Palästinenser in Deutschland ist es für mich eine Herzensangelegenheit, die Unterdrückung, Diskriminierung und Entrechtung der Palästinenser*innen durch den Staat Israel öffentlich sichtbar zu machen und zu diskutieren. Es ist für mich als Münchner Bürger enttäuschend, dass ich sogar hier nicht zu den Menschenrechten der Palästinenser*innen sprechen darf. Aber es passt ins Gesamtbild – deutsche Städte, wie München, brechen lieber deutsche Gesetze, statt Menschenrechtsverletzungen durch Israel zu thematisieren.“                                                                      

 Judith Bernstein: „Als Mitglied der Jüdisch-Palästinensischen Dialoggruppe München sind mir seit Jahrzehnten die Schikanen, denen all jene ausgesetzt sind, die sich für die Gleichstellung von Palästinenser*innen und Israelis einsetzen, bekannt. Die aggressive und repressive Haltung der Stadt München uns gegenüber ist nicht hinnehmbar. Es muss möglich sein, auch in München öffentlich einen gerechten Frieden zwischen Palästinenser*innen und Israelis zu fordern.“                                                                                                                                                              

Christoph Glanz: „Ich habe auf Einladung der Jüdisch-Palästinensischen Dialoggruppe bereits 2016 eine Informationsveranstaltung zu BDS im Münchner Gasteig gehalten. Unsere Veranstaltung wurde damals von einem Mob pro-israelischer Fanatiker durch dutzendfache Zwischenrufe, Brüllen, aggressives Wedeln mit israelischen Fahnen, Beleidigungen etc. gestört. Der Münchner Anti-BDS-Stadtratsbeschluss im Folgejahr - der erste dieser Art in Deutschland - stellt die Fortsetzung dieser antidemokratischen Aggressionen mit (kommunal)politischen Mitteln dar. Neben den Inhalten, die wir transportieren wollen, stellt mithin das Durchsetzen unserer Veranstaltung an sich bereits ein Ausrufezeichen für Menschenrechte dar."                                                                                                                                                                           

Kontakt für Presseanfragen und nähere Informationen:

press@bt3p.org - https://twitter.com/BT3Pteam - https://www.bt3p.org/

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Bay. Verwaltungsgericht entscheidet für die Stadt München und dessen Raumverbot für die Veranstaltung der BT3P Initiative - diese hat nun Beschwerde eingereicht

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"Israeli Apartheid Week" in München: Die 2. Veranstaltung der BT3P am 20.3.2021