BEKANNTMACHUNG: Berliner Verwaltungsgericht lädt zur Anhörung für die Klage der BT3P gegen den Deutschen Bundestag am 7. Oktober 2021

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Im Mai 2020 reichte die palästinensisch-jüdisch-deutsche Initiative Bundestag 3 für Palästina (BT3P) Klage gegen den Anti-BDS-Beschluss des Deutschen Bundestags vom 17. Mai 2019 vor dem Berliner Verwaltungsgericht (Az. VG 2 K 79/20) ein. Das juristische Ziel der BT3P ist es, die Nichtigkeit des Anti-BDS-Beschluss zu erreichen.

Die BT3P unterstützen die BDS-Kampagne und machen geltend, dass der Beschluss des Deutschen Bundestags den Einsatz für palästinensische Menschenrechte unterdrückt, indem er sie aus öffentlichen Einrichtungen ausschließt und sie als "antisemitisch" diffamiert. Die Initiative sieht in dem Beschluss eine Verletzung ihrer demokratischen Grundrechte (Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 GG und Art. 9 Abs. 1 GG). Außerdem untergräbt der Beschluss internationales Recht und ist anti-palästinensisch. 

Das Berliner Verwaltungsgericht will nun nach dem Austausch von hunderten von Seiten Schriftsätzen entscheiden und hat die BT3P und den Deutschen Bundestag zur mündlichen Anhörung am 7. Oktober 2021 um 12 Uhr geladen. Die Verhandlung wird im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichts Berlin in der Kirchstraße 7 in Berlin stattfinden. Aufgrund der Corona-Einschränkungen stehen nur wenige Plätze für die Allgemeinheit zur Verfügung.

Die BT3P laden alle Interessierten um 11 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Gebäude des Berliner Verwaltungsgerichts ein.

Die Pressekonferenz wird im Anschluss an die Gerichtsverhandlung um 16 Uhr im BAVUL - Kunst & Kultur Café (Annenstraße 13, 10179 Berlin) stattfinden. Außerdem kann der Pressekonferenz per Online Meeting gefolgt werden. Der entsprechende Link lautet: https://us02web.zoom.us/j/86819073012

Bei Rückfragen kann das BT3P Team per E-mail (team@bt3p.org) erreicht werden.

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Pressemitteilung: Gericht weist Klage gegen den Anti-BDS-Beschluss des Bundestags ab. Die Initiative BT3P kündigt Berufung gegen das Urteil an

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