PRESSEMITTEILUNG: BT3P reichen  Klage ein, um Parlamentsseminar im Bundestag zu BDS zu erzwingen

Am 9.5.2023 hat der Berliner Anwalt Ahmed Abed im Namen der BT3P beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen den Deutschen Bundestag eingereicht (Zeichen: A 7512/23). Ziel ist es, die Durchführung eines Parlamentsseminars unter dem Titel „Die aktuelle Position der Bundestagsfraktionen und Bundesregierung zur BDS-Bewegung. Welche Auswirkungen hat der BDS-Beschluss vom 17.5.2019 auf Menschenrechtsarbeit und Meinungsfreiheit in Deutschland?“ zu erzwingen.

 

Zu eben diesem Seminar hatten sich vorab über 50 Interessierte angemeldet, darunter ehemalige Mitglieder des Deutschen Bundestages (wie Annette Groth und Prof. Norman Paech), der Rapper Hanybal, mehrere junge Aktivist*innen oder auch der deutsch-israelische Historiker Prof. Moshe Zuckermann. Dazu Mitglieder und Repräsentant*innen von diversen kirchlichen, jüdischen, gewerkschaftlichen, palästinensischen, zivilgesellschaftlichen und BDS-Gruppen.  

 

Der Bundestag hatte die Durchführung des Parlamentsseminars zweifach abgelehnt. Laut Bundestag drohe eine Situation in der die Parlamentarier*innen „mit einer eigenen, bereits festgefügten Position“ (der Teilnehmer*innen) zu Israel/Palästina konfrontiert würden (Schreiben des Bundestages vom 11.11.2022, Zeichen: IK 1/21-2023-04).

 

Diese Ansicht kommentiert Rechtsanwalt Abed in seiner Klageschrift folgendermaßen:

 "Der demokratische Austausch besteht gerade darin, unterschiedliche Meinungen auszutauschen. (…) Die Vorstellung des Beklagten, dass Bürgerinnen und Bürger lediglich Empfänger und Multiplikatoren der Meinung von Parlamentariern sein sollen, steht im Widerspruch zu den parlamentarischen Grundsätzen eines demokratischen Staates und befremdet."

 

Amir Ali, BT3P Team: „Man muss sich das einmal vor Augen führen: Der Bundestag hat sich in der Ablehnung des Seminars nicht getraut, die eigene Resolution als Begründung zu wählen. Stattdessen wählt er er antidemokratische Ausflüchte. Wir werden nicht locker lassen und verlangen vom Deutschen Bundestag, dass er sich mit palästinensischen Menschenrechten, der internationalen Rechtsprechung zu Israel und Palästina sowie der palästinensischen BDS-Bewegung endlich sachgemäß auseinandersetzt und mit der kritischen Zivilgesellschaft diskutiert.“

 

Judith Bernstein, BT3P Team: „Gerade letzte Woche konnte ich noch in der Hauptsache einen juristischen Erfolg gegen den ehemaligen Frankfurter Bürgermeister und Ex-Vorsitzenden der Deutsch-Israelischen Gesellschaft DIG feiern. Er hatte mich – eine Nachfahrin von Überlebenden der Shoah- als Sympathisantin von Antisemiten dargestellt. Und das nur weil ich der Überzeugung bin, dass Palästinenser*innen Freiheit und Gerechtigkeit verdienen. Eine sehr ähnliche Logik verfolgen regelmäßig auch deutsche Spitzenpolitiker*innen- ich will die Parlamentarier zu diesen Themen zur Rede stellen und hoffe auf eine verspätete Durchführung des Parlamentsseminares!“

Kontakt: team@bt3p.org

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BEKANNTMACHUNG: Berliner Oberverwaltungsgericht lädt zur Anhörung für die Klage der BT3P gegen den Deutschen Bundestag am 16. Juni 2023

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Pressemitteilung: Gericht weist Klage gegen den Anti-BDS-Beschluss des Bundestags ab. Die Initiative BT3P kündigt Berufung gegen das Urteil an